BauGB-Novelle 2017 - Bauleitpläne im Internet

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Steffen Junghans
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BauGB-Novelle 2017 - Bauleitpläne im Internet

Beitrag von Steffen Junghans » 13. Februar 2018, 13:35

Hallo Mitstreiter,
Das BauGB § 10a hat geschrieben:(1) Dem in Kraft getretenen Bebauungsplan ist eine zusammenfassende Erklärung beizufügen über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden, und über die Gründe, aus denen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde.

(2) Der in Kraft getretene Bebauungsplan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung soll ergänzend auch in das Internet eingestellt und über ein zentrales Internetportal des Landes zugänglich gemacht werden.
Unklar ist für uns, ob bereits in den vergangenen Jahren in Kraft getretene Bauleitpläne ebenfalls im Internet veröffentlicht werden müssen.

Ich habe auf http://www.h2mk.com/news/baugb-novelle- ... eitplanung eine entsprechende Erklärung gefunden
Darüber hinaus sind Gemeinden durch die BauGB-Novelle 2017 nach § 6a Abs. 2 BauGB und § 10a Abs. 2 BauGB verpflichtet, wirksame Flächennutzungspläne und in Kraft getretene Bebauungspläne mit Begründung und zusammenfassender Erklärung ins Internet einzustellen und ebenfalls über das zentrale Internetportal des Landes zugänglich zu machen. Dies gilt nicht nur für jetzt neu aufgestellte, sondern auch für bereits zuvor verabschiedete wirksame Bauleitpläne.
welche man aber vermutlich nur als "eine Meinung" verstehen kann.

Wie wird das in anderen Städten und Gemeinden gesehen? Gibt es irgendwo eine konkrete Aussage dazu?
Viele Grüße
Steffen Junghans

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Re: BauGB-Novelle 2017 - Bauleitpläne im Internet

Beitrag von Simone Geißler » 27. Februar 2018, 13:19

Hallo Herr Junghans,

wir hatten uns ja bereits kurz über dieses Thema unterhalten und ich habe im Zuge Ihres Beitrages nochmal in meinen Unterlagen aus der Infoveranstaltung des SMI vom 15. Mai 2017 nachgesehen.
Die Aussage von des Vortragenden lautete gemäß meiner Mitschrift wie folgt:
Im Unterschied zur verpflichtenden Einstellung der Entwurfsunterlagen gemäß §4 Abs. 4 BauGB wird für die Veröffentlichung der wirksamen Bauleitpläne im §10 Abs. 2 (BPLAN) und §6 Abs. 2 (FNP) BauGB die Formulierung „soll“ verwendet. Dieses „soll“ stellt keine Wirksamkeitsvoraussetzung für die Bauleitpläne dar.
Es ist somit rechtlich nicht zwingend, aber wünschenswert, die in Kraft getretenen Bauleitpläne im Internet zu veröffentlichen.
Wir tun dies auf unserer Homepage seit einiger Zeit und haben sehr gute Erfahrungen damit gemacht. Viele Bauinteressenten und Planungsbüros informieren sich dort und unser Arbeitsaufwand ist in dieser Hinsicht spürbar minimiert worden.
Beste Grüße
Simone Geißler

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Re: BauGB-Novelle 2017 - Bauleitpläne im Internet

Beitrag von Lutz Stein » 12. März 2018, 07:53

Hallo Miteinander,

ich diese Frage im Forum gelesen und gleich mal nachgeschaut.
Wir veröffentlichen unsere Bebauungspläne schon seit Jahren auf unserer Homepage und haben damit gute Erfahrungen gemacht. Planungsbüros und Bauwillige informieren sich so schon vorab.
Nun fand ich in den Kommentierungen nicht unbedingt eine erschöpfende Antwort auf Ihre Frage, deshalb habe ich beim Portal angefragt.
Folgendes erhielt ich als Antwort.
" Sehr geehrte Damen und Herren,

die verpflichtende Einstellung der Bauleitpläne gilt ab dem Tag des Inkrafttretens des "Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt vom 4. Mai 2017" (BGBl. I S. 1057). Das Gesetz ist am 13. Mai 2017 in Kraft getreten. Nach der Überleitungsvorschrift des § 245 c Abs. 1 BauGB können Verfahren, bei denen vor dem 13. Mai 2017 das Beteiligungsverfahren nach § 4 Abs. 1 Satz 1 BauGB eingeleitet worden ist, nach alter Rechtslage abgeschlossen werden. Für vor dem 13. Mai 2017 abgeschlossene Verfahren gilt die neue Rechtslage ohnehin nicht rückwirkend. Somit bedürfen diese Bauleitpläne keiner Einstellung ins Internet. Gesichtspunkte der Bürgerbeteiligung können es aber zweckmäßig erscheinen lassen, ältere Fassungen von Bauleitplänen (mit) einzustellen, wenn z. B. die Änderung solcher Pläne verfolgt wird.

Mit freundlichen Grüßen

Grit Kaps
Sachbearbeiterin Grundsatzangelegenheiten und Bauplanungsrecht"
Diese deckt sich auch mit meiner Auffassung.
Da die Pläne auf unserer Homepage eingestellt sind, ist auch gegen eine Veröffentlichung auf dem Portal nichts einzuwenden.
Also wer kann, sollte auch alte Pläne zur Vollständigkeit einstellen.

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Steffen Junghans
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Re: BauGB-Novelle 2017 - Bauleitpläne im Internet

Beitrag von Steffen Junghans » 12. März 2018, 08:21

Hallo Frau Geißler und Herr Stein,
vielen Dank für Ihre Antworten.
Mit Ihren Aussagen scheint es "aus Richtung BauGB" somit recht eindeutig zu sein.

Bliebe praktisch noch das Thema Inspire. Allerdings werden dort nur georeferenzierte Daten behandelt, dh. nur wenn der Bauleitplan georeferenziert vorliegt, fällt er in den Bereich Inspire.

Das Georeferenzieren von Bauleitplänen erscheint uns aktuell (Aufwand/Nutzen) nicht sinnvoll. Wir werden es also bei der Veröffentlichung der Bauleitpläne (nach BauGB) als PDF belassen.
Zusätzlich haben wir noch einen nicht inspirekonformen (da nicht georeferenziert) Downloaddienst zu den Bauleitplänen aufgesetzt.

Ich denke damit sind wir auf einem guten Weg :) .
Viele Grüße
Steffen Junghans

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